Allgemeine
Geschäftsbedingungen

– Stand: 1. Januar 2014
– Schwarzwald Chalets Freudenstadt
– Tina Schlör, Zeppelinstr. 2, 72250 Freudenstadt
– nachstehend „Schwarzwald Chalets“ genannt

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern gegen Entgelt sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Schwarzwald Chalets.
1.2 Abweichende Bestimmungen, auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt oder vereinbart wurde. Bei Buchung über Buchungsplattformen (z.B. booking.com) gelten die dort aufgeführten Buchungsbedingungen, die insbesondere hinsichtlich Storno- und Zahlungsbedingungen von den hier aufgeführten Regelungen abweichen können.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchungsanfrage), der durch Schwarzwald Chalets angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung. Die Bestätigung der Buchung kann schriftlich per Brief, Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er Schwarzwald Chalets gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern Schwarzwald Chalets eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Auf die Beherbergungsverträge ist neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine
Schuldrecht des BGB anzuwenden.
2.4 Die Weitergabe der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schwarzwald Chalets.

3. Preise und Leistungen
3.1 Schwarzwald Chalets ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Wohneinheiten nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Schwarzwald Chalets zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen von Schwarzwald Chalets gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können von Schwarzwald Chalets geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Wohnung, der Leistung von Schwarzwald Chalets oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Schwarzwald Chalets dem zustimmt.
3.5 Rechnungen von Schwarzwald Chalets sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
3.6 Schwarzwald Chalets ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese beträgt in der Regel 25 % der Buchungskosten und ist innerhalb von 7 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag hiervon abweichend schriftlich vereinbart werden. Schwarzwald Chalets ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Schwarzwald Chalets aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Schwarzwald Chalets räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
• Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat Schwarzwald Chalets Anspruch auf angemessene Entschädigung.
• Der Gast kann von der Buchung schriftlich zurücktreten. Die Stornierung einer Buchung ist bis 30 Tage vor Anreise gegen eine Gebühr von 85 Euro möglich. Bei einer Stornierung ab 29 Tagen vor Anreise oder einem Nichtantritt der Buchung berechnet Schwarzwald Chalets 90 % des vereinbarten Mietpreises (ohne Kurtaxe), sofern eine kurzfristige weitere Vermietung nicht möglich ist, um die sich Schwarzwald Chalets durch Freischalten auf den Buchungsplattformen bemüht. Im Hinblick auf diesen möglichen Fall wird dem Gast der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass Schwarzwald Chalets kein Schaden entstanden ist oder der Schwarzwald Chalets entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gel¬ten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Wohnung oder die gebuchten Leistungen, ohne dies Schwarzwald Chalets rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern Schwarzwald Chalets dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei Schwarzwald Chalets. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Rücktritt von Schwarzwald Chalets
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist Schwarzwald Chalets ebenfalls berechtigt, innerhalb der verein-barten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Wohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Schwarzwald Chalets die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist Schwarzwald Chalets gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere, falls:

• höhere Gewalt oder andere von Schwarzwald Chalets nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
• Schwarzwald Chalets begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Schwarzwald Chalets zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Weitergabe gemäß Ziffer 2.4 vorliegt;
• Schwarzwald Chalets von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen von Schwarzwald Chalets nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche von Schwarzwald Chalets gefährdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Schwarzwald Chalets hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise, Übergabe, Nutzung
6.1 Gebuchte Wohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Schwarzwald Chalets über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Wohnung den Tagespreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, Schwarzwald Chalets nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.3 Schwarzwald Chalets übergibt die Wohneinheiten in sauberem und vertragsgemäßem Zustand an den Gast. Sollten bei Übergabe Mängel vorhanden sein, erklärt der Gast dies unverzüglich gegenüber Schwarzwald Chalets. Andernfalls gilt das Objekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
6.4 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch Schwarzwald Chalets mitgebracht werden. Erfolgt die Zustimmung, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere ständig beaufsichtigt werden, stubenrein und frei von Krankheiten sind und keine Gefahr oder Belästigung anderer Gäste von ihnen ausgeht.
6.5 Das Rauchen ist innerhalb der Wohnungen nicht erlaubt.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, die überlassenen Gasträume mitsamt Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigungen, die von ihm oder seinen Mitreisenden bzw. Gästen an Inventar/Einrichtung entstehen.

7. Haftung
7.1 Schwarzwald Chalets haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Schwarzwald Chalets ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht von Schwarzwald Chalets, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schwarzwald Chalets übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Schwarzwald Chalets ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zahlungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freudenstadt. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

Freudenstadt, den 1. Januar 2014
Schwarzwald Chalets Freudenstadt, gez. Tina Schlör